Downloads
- Vollmacht 1 außergerichtlich
- Vollmacht 2 gerichtlich
- Vollmacht 3 Strafsachen & Bussgeldsachen
- Prozesskostenhilfe-Antrag mit Hinweisen (PKH/VKH)
- Beratungshilfe-Antrag für Rechtsanwalt Offermann mit Hinweisen (BH)
- Tabelle Anwalts- und Gerichtsgebühren
- Tabelle Anwaltsgebühren bei PKH/VKH/BH
- Fragebogen für Versorgungsausgleich (VA)
- Schweigepflichtsentbindung
Die von der Kanzlei OFFERMANN RECHTSANWÄLTE für Sie als pdf-Dateien bereit gehaltenen Vorlagen und Formulare können heruntergeladen und z.B. mit dem kostenlosen Programm Acrobat Reader angezeigt und ausgedruckt werden. Dann können Sie die Formblätter in Ruhe ausfüllen und im Original an die Anwaltskanzlei Offermann zurücksenden oder zurückreichen. In Eilfällen empfiehlt sich die Vorabübersendung per Telefax und E-Mail [Kontakt]. Veränderungen an den Formblättern sind nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass sich Beratungshilfe auf das außergerichtliche und Prozesskostenhilfe auf das gerichtliche Verfahren bezieht.
Die Gebührentabellen sind sorgfältig für Ihre Grobkalkulation des Kostenrisikos, aber ohne Gewähr für die Richtigkeit zusammengestellt. In der Spalte links befinden sich der jeweilige Gegenstandswert, rechts davon der jeweilige Gebührensatz für einen Rechtsanwalt und ganz rechts die Gerichtskosten. Beispiel: Bei einem Gegenstandswert zwischen 4.000 € und 5.000 € belaufen sich die 1,3fache Geschäftsgebühr auf 393,90 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer und die 3fachen Gerichtsgebühren auf 438,00 €. In einem durchschnittlichen erstinstanzlichen Prozess mit Gerichtsurteil fällt als grobe Orientierung diesbezüglich häufig eine 2,5fache Anwaltsgebühr für einen Anwalt (also 5,0 für zwei Anwälte) und eine 3,0fache Gerichtsgebühr an. Bei bewilligter PKH/VKH zahlt die Staatskasse die Gerichtsgebühren und die - niedrigeren - Anwaltskosten nur des eigenen Anwalts, während bei bewilligter BH unabhängig vom Gegenstandswert nur der Festbetrag für den eigenen Rechtsanwalt übernommen wird.