Anforderungen für die Fachanwaltsbezeichnung
Gemäß Urkunde des Seminarservice der Rechtsanwaltskammer Celle vom 09.11.2007 hat Rechtsanwalt Dirk Offermann durch die Teilnahme am Fachlehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht besondere theoretische Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 e FAO auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrecht erworben.
Mit Urkunde vom 14.11.2007 gestattete der Präident der Rechtsanwaltskammer Celle dem Rechtsanwalt Dirk Offermann nach Vorlage von 150 qualifizierten Rechtsfällen aus den letzten 3 Jahren als erstem Rechtsanwalt im Amtsgerichtsbezirk Uelzen die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Der Fachlehrgang von März bis Juni 2007 umfasste 120 Zeitstunden Unterricht sowie 15 Klausurstunden und vermittelte die folgenden Bereiche:
Wohnraummietrecht
Grundlagen, Haupt- und Nebenpflichten, Mieterhöhung, Gewährleistung, Störungen im Vertragsverhältnis, Vertragsbeendigung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen
Gewerbemietrecht
Geschäftsraummiete allgemein, Vertragsklauseln und Vertragsgestaltung, Versicherungsfragen, Spezialimmobilien (Shopping Center, Factory Outlet u.a.), gewerbliche Weitervermietung, Außergerichtliche Streitschlichtung (Mediation, Schiedsstellenverfahren u.a.), werkvertragliche Gewährleistung im Wohnungseigentumsrecht
- Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauverträgen
- Maklerrecht, MaBV
- Pachtrecht (insb. Hotel- und Gaststättenpachtrecht)
- Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
- Insolvenzrecht
- Mandatsübernahme in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten in der Praxis
- Erwerb einer Eigentumswohnung als Anlageobjekt oder als Feriendomizil
- Informationspflichten beim Kauf einer Wohnung als Kapitalanlage
- Vermietungspool
- Mietgarantie
- HeimG und betreutes Wohnen
- Teilzeitwohnrechte – Materielle Ausgestaltung und Verbraucherschutz
- Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht
- WEG
- Immobilienverwaltung (Sondermietverwaltung)
Wohnungseigentumsrecht
Grundlagen, Begründung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Beschlüsse und Vereinbarungen, Rechte und Pflichten, Nutzungen und Kosten, Entziehung, Verwaltung, allg. Verwalter (Bestellung, Vertrag, Rechte und Pflichten), Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, WEG-Novelle, Öffentliches Recht einschl. Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bundesbodenschutzrecht, Energieeinsparverordnung, Nachbarrecht.
Fortbildung
Für die Aufrechterhaltung der Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind der Rechtsanwaltskammer in jedem Jahr mindestens 15 Zeitstunden qualifizierte Fortbildung nachzuweisen.