Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Wohnungseigentumsrecht ist eine schwierige Materie, die auch nach der - teilweise widersprüchlichen - Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nicht einfacher geworden ist. Hinzu kommt, dass nun nicht mehr wie früher ein Richter den Sachverhalt ermittelt, sondern dass die Parteien diesen selbst in prozessual geeigneter Weise beibringen müssen. Hier gilt es schon im Vorfeld, zahlreiche Formalien und Fristen sowie die lokale und höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten. Anderenfalls drohen erhebliche Kostennachteile. Hinzu kommt weiter, dass alle Eigentümer regelmäßig bei ihrem Eigentum besonders empfindlich sind, so dass teilweise Versammlungen und Beschlüsse bestehen, die man in keinem Lehrbuch findet.
Im Wesentlichen geht es bei WEG-Mandaten um Fragen der Begründung von Wohnungseigentum, um Regelungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, um den Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, um bauliche Maßnahmen, Instandhaltung und Instandsetzung sowie um diverse Fragen zur Eigentümerversammlung (Einberufung, Durchführung, Beschlussprotokoll, Anfechtbarkeit) und die Entziehung bzw. Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum. Last, but not least, entzünden sich viele Streitigkeiten über die Person des Verwalters und dessen Art und Weise der Verwaltung nebst Wohngeld- bzw. Hausgeldabrechnungen. Merke: Jeder Wohnungseigentümer hat einen eigenen, grds. gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.